Mitgliedschaft und Handlungsgrundsätze 

der Ortsgemeinschaft Holzhausen a.d. Porta e.V. 

 

 

Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in der Ortsgemeinschaft Holzhausen a.d. Porta ist auf Basis einenes Beschlusses der 1. Jahreshauptversammlung seit Begin an kostenfrei. 

 

Es werden somit keinerlei Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Beitrittserklärung steht im Formular-Center zum Download bereit.

 

 


 

 

Handlungsgrundsätze 

 

1. In jedem Quartal findet eine Quartalsversammlung statt.

Hierzu werden die Vertreter der nicht natürlichen Personen (z.B. Vereine,

Kompanien, Gruppen), der Ortsheimatpfleger und der Adjutant eingeladen. Es ist

schriftlich einzuladen.

 

2. Bei diesen Quartalsversammlungen werden die gemeinsamen, weiteren

Aktivitäten des nächsten vierteljährlichen Zeitraums vorgestellt und behandelt.

 

3. Kulturelle Aufgaben und Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit

dem/r Holzhauser Ortsheimatpfleger/in durchgeführt.

 

4. Es können Sparten, bzw. Gruppen gebildet werden.

 

5. Zur Durchführung von Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen kann ein Ausschuss

gebildet werden.

 

6. Der erste Vorsitzende ist zugleich Bataillonskommandeur des Holzhauser

Bürgerbataillons. Der Vorstand der Ortsgemeinschaft und der Adjutant bilden den

Stab des Bataillons.

 

7. Der Vorstand bestellt einen Schießwart zur Ausrichtung der Schießveranstaltungen

der Ortsgemeinschaft.

 

8. Die Belange des Bürgerbataillons werden in den Handlungsgrundsätzen des

Holzhauser Bürgerbataillons geregelt. Der Stab legt die Handlungsgrundsätze

fest.

 

9. Ausrichtung des Ortsgemeinschaftsfestes nach den Handlungsgrundsätzen des

Holzhauser Bürgerbataillons.

 

10. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird in den Holzhauser Geschäften

ausgehängt. Die eingetretenen Vereine, Kompanien, Gruppen werden außerdem

schriftlich eingeladen.