Mitgliedschaft und Handlungsgrundsätze
der Ortsgemeinschaft Holzhausen a.d. Porta e.V.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Ortsgemeinschaft Holzhausen a.d. Porta ist auf Basis einenes Beschlusses der 1. Jahreshauptversammlung seit Begin an kostenfrei.
Es werden somit keinerlei Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Beitrittserklärung steht im Formular-Center zum Download bereit.
Handlungsgrundsätze
1. In jedem Quartal findet eine Quartalsversammlung statt.
Hierzu werden die Vertreter der nicht natürlichen Personen (z.B. Vereine,
Kompanien, Gruppen), der Ortsheimatpfleger und der Adjutant eingeladen. Es ist
schriftlich einzuladen.
2. Bei diesen Quartalsversammlungen werden die gemeinsamen, weiteren
Aktivitäten des nächsten vierteljährlichen Zeitraums vorgestellt und behandelt.
3. Kulturelle Aufgaben und Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit
dem/r Holzhauser Ortsheimatpfleger/in durchgeführt.
4. Es können Sparten, bzw. Gruppen gebildet werden.
5. Zur Durchführung von Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen kann ein Ausschuss
gebildet werden.
6. Der erste Vorsitzende ist zugleich Bataillonskommandeur des Holzhauser
Bürgerbataillons. Der Vorstand der Ortsgemeinschaft und der Adjutant bilden den
Stab des Bataillons.
7. Der Vorstand bestellt einen Schießwart zur Ausrichtung der Schießveranstaltungen
der Ortsgemeinschaft.
8. Die Belange des Bürgerbataillons werden in den Handlungsgrundsätzen des
Holzhauser Bürgerbataillons geregelt. Der Stab legt die Handlungsgrundsätze
fest.
9. Ausrichtung des Ortsgemeinschaftsfestes nach den Handlungsgrundsätzen des
Holzhauser Bürgerbataillons.
10. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird in den Holzhauser Geschäften
ausgehängt. Die eingetretenen Vereine, Kompanien, Gruppen werden außerdem
schriftlich eingeladen.
STARK FÜR HOLZHAUSEN